EUAR

Ihr EU-Bevollmächtigter

Verwenden Sie unser Label und verkaufen in Europa.

Europäischer Standort

Profitieren Sie von unserem Standort in der EU, ohne selbst vor Ort zu operieren.

Verifizierter Partner

Seriöse Zusammenarbeit als verifizierter EU-Bevollmächtigter.

Erster Ansprechpartner

Als direkter Zugang für Behörden erleichtern wir die Kommunikation.

CE-Dokumenten Check 

Überprüfung von CE-Dokumenten durch Compliance-Experten.

  JETZT ANFRAGEN

Füllen Sie das Kontaktformular aus, für ein unverbindliches Angebot.

FAQ

Zum EU-Bevollmächtigten

Pflichten zur Bereitstellung von Produkten auf dem Europäischen Binnenmarkt

  • Benötige ich einen EU-Bevollmächtigten?

    Die meisten Nicht-EU-Unternehmen mussten vor Juli 2021 keinen Wirtschaftsakteur in der EU haben. Alternativ konnten sie ihre Produkte direkt an Verbraucher oder über Unternehmen vermarkten, die Fulfillment-Dienste anbieten, wie Wish, Amazon oder Alibaba. Die Qualität der Produkte konnte nicht kontrolliert werden, und es war unklar, wer dafür verantwortlich war, dass sie den Vorschriften entsprachen. Doch nach der Umsetzung der neuen Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 änderte sich das Marktumfeld. Die Verordnung trat in Kraft, fügte neue Anforderungen für alle innerhalb der EU verkauften Waren hinzu und forderte Hersteller außerhalb der EU auf, einen Bevollmächtigten zu benennen. 


    Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat, müssen Sie einen EU-Bevollmächtigten haben, der bestätigt, dass Ihre Produkte rechtmäßig CE-gekennzeichnet und für den Verkauf innerhalb der EU zugelassen sind. Darüber hinaus benötigen Sie aufgrund des Brexit auch einen von der EU-Bevollmächtigten, wenn Sie im Vereinigten Königreich ansässig sind. Andernfalls müssen Sie alle Ihre Geschäftsaktivitäten innerhalb der EU aussetzen.


    Unabhängig von Ihrem Standort kann TerrainQ Market Access Sie dabei unterstützen, die neue Marktüberwachungsverordnung sofort einzuhalten. Um Probleme mit Ihrem EU-Bevollmächtigten schnell zu lösen, buchen Sie gern bei uns. 

  • Warum benötigen Sie einen EU-Bevollmächtigten?

    Mit der im Juli 2021 in Kraft getretenen Marktüberwachungsverordnung 2019/1020 sorgt die EU für eine strengere Marktüberwachung im Binnenmarkt und leistet einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen Produktsicherheit, insbesondere im E-Commerce. 


    Besonders die Einfuhr von unsicheren Produkten aus Drittstaaten wird durch die Ausweitung des Begriffs „Inverkehrbringen von Produkten“ und die Einbeziehung von Fulfillment-Dienstleistern als definierte Wirtschaftsakteure strenger geregelt. 


    Die neue Verordnung schreibt vor, dass eine Person in der Europäischen Union als Ansprechpartner für die Produktkonformität für CE-gekennzeichnete Produkte fungieren muss.

  • Was ist ein Wirtschaftsakteur?

    Ein Wirtschaftsakteur ist ein Begriff, der in den Verordnungen der Europäischen Union (EU) verwendet wird, um sich auf jede Person oder Organisation zu beziehen, die an wirtschaftlichen Aktivitäten beteiligt ist, wie etwa der Herstellung, dem Kauf, dem Verkauf oder dem Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen. Wirtschaftsakteure können Unternehmen, Hersteller, Einzelhändler, Großhändler und andere Organisationen sein, die an der Produktion, dem Vertrieb oder dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU beteiligt sind. 


    Wirtschaftsakteure unterliegen einer Vielzahl von EU-Vorschriften, die einen fairen Wettbewerb sicherstellen und die Interessen von Verbrauchern und Unternehmen innerhalb der EU schützen sollen. Diese Vorschriften können ein breites Themenspektrum abdecken, darunter Verbraucherschutz, Produktsicherheit und Umweltschutz.

  • Wann ist ein EU-Bevollmächtigter erforderlich?

    Hersteller und Verkäufer, die nicht in einem europäischen Mitgliedstaat niedergelassen sind, müssen einen EU-Bevollmächtigten benennen. Dieser Bevollmächtigte vertritt den Hersteller in der EU. 

  • Welche Unternehmen müssen einen EU-Bevollmächtigten benennen?

    Wenn Sie CE-gekennzeichnete Produkte verkaufen, die außerhalb der EU hergestellt wurden, müssen Sie sicherstellen, dass diese Produkte vor dem 16. Juli 2021 einen EU-Bevollmächtigten haben. Danach ist es illegal, CE-gekennzeichnete Produkte in der EU ohne solchen zu verkaufen.

  • Wer gibt vor, dass ein EU-Bevollmächtigter erforderlich ist?

    Der europäische Gesetzgeber verlangt von Herstellern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, Produkte mit Namen und Anschrift ihres EU-Bevollmächtigten zu kennzeichnen, wenn sie diese auf dem EU-Binnenmarkt bereitstellen.


    Die EU-Kommission und der Zoll arbeiten mit Herstellern und EU-Bevollmächtigten zusammen, um Verbraucher und die Umwelt zu schützen und die Rückverfolgbarkeit von Produkten besser zu gewährleisten.

  • Welche Verantwortlichkeiten hat der EU-Bevollmächtigte?

    Der EU-Bevollmächtigte ist eine Person oder Organisation, die für die Vertretung eines Herstellers von Produkten mit CE-Kennzeichnung in der Europäischen Union verantwortlich ist. Die Hauptverantwortung des EU-Bevollmächtigten besteht darin, sicherzustellen, dass die Produkte des Herstellers allen relevanten EU-Vorschriften und -Normen entsprechen. Dies kann die Unterstützung des Herstellers bei der für die Produktzulassung erforderlichen technischen Dokumentation sowie die Koordinierung mit den EU-Behörden bei allen auftretenden Fragen umfassen. 


    Der EU-Bevollmächtigte fungiert als Kontaktstelle zwischen dem Hersteller und den EU-Behörden und ist dafür verantwortlich, dass die Produkte des Herstellers sicher und wirksam für die Verwendung auf dem EU-Markt sind.

  • Was ist, wenn ich keinen EU-Bevollmächtigten habe?

    Wenn Sie ein Hersteller von Produkten mit CE-Kennzeichnung mit Sitz außerhalb der Europäischen Union sind und keinen EU-Bevollmächtigten haben, können Sie Ihre Produkte nicht auf dem EU-Markt verkaufen. Dies liegt daran, dass EU-Vorschriften verlangen, dass Nicht-EU-Hersteller einen EU-Bevollmächtigten ernennen, der in der EU ansässig ist und in ihrem Namen gegenüber EU-Behörden handeln kann. 


    Ohne einen autorisierten EU-Bevollmächtigten können Ihre Produkte nicht die erforderlichen Zulassungen und Zertifizierungen erhalten, um auf dem EU-Markt verkauft zu werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Nichternennung eines EU-Bevollmächtigten oder der Verkauf von Produkten auf dem EU-Markt ohne einen solchen, zu Strafen und anderen rechtlichen Konsequenzen führen kann. Hier sind einige Beispiele: 


        Bußgelder


    Wenn die Adresse und der Name des EU-Bevollmächtigten auf dem Produkt fehlen, kann eine Geldstrafe von bis zu 10.000 € verhängt werden.


        Produktrückruf und -vernichtung


    Unternehmen müssen mit Produktrückrufen und Produktvernichtung rechnen, wenn die Ware vom Zoll kontrolliert wird.


        Verkaufsverbot


    Bei wiederholten Verstößen können die Behörden ein Verkaufsverbot verhängen. Verkaufsbeschränkungen können auch Online-Marktplätzen wie Amazon, eBay oder Etsy auferlegt werden.




Share by: