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FAQ

Im Bereich Produktsicherheit im e-Commerce

Pflichten zur Bereitstellung von Produkten auf dem Europäischen Binnenmarkt

  • Onlinehändler

    Welche Pflichten habe ich als Onlinehändler?


    • Überprüfung, ob alle vorangehenden Akteure in der Lieferkette ihren Pflichten nachgekommen sind. 

    • Ausschließliche Bereitstellung von konformen Produkten. 

    • Überprüfung der Konformitätskennzeichnung. 

    • Korrigierende Maßnahmen ergreifen, wenn sicherheitsbedingte Mängel am Produkt festgestellt werden.

    • Informationsbereitstellung für Marktüberwachung sobald Gefahr von einem Produkt ausgeht oder bei Kontrollen durch die Behörden. 

    • Enge Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden.

  • Online-Marktplatz

    Welche Pflichten habe ich als Online-Marktplatz?


    • Überprüfung, ob alle vorangehenden Akteure in der Lieferkette ihren Pflichten nachgekommen sind. 

    • Ausschließliche Bereitstellung von konformen Produkten. 

    • Überprüfung der Konformitätskennzeichnung. 

    • Korrigierende Maßnahmen ergreifen, wenn sicherheitsbedingte Mängel am Produkt festgestellt werden. 

    • Informationsbereitstellung für Marktüberwachung sobald Gefahr von einem Produkt ausgeht oder bei Kontrollen durch die Behörden. 

    • Enge Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden.

    • Unverzügliche Entfernung von Inhalten auf dem Marktplatz bei Konformitätsverstößen.
  • Fulfillment-Provider

    Welche Pflichten habe ich als Fulfillment-Provider? 


    • Einführung  ausschließlich konformer Produkte in den europäischen Binnenmarkt.

    • Überprüfung, ob alle vorangehenden Akteure in der Lieferkette ihren Pflichten nachgekommen sind (Konformitätsbewertungsverfahren und Vorhandensein der technischen Begleitdokumente sowie Gebrauchsanleitung) 

    • Korrigierende Maßnahmen ergreifen, wenn sicherheitsbedingte Mängel am Produkt festgestellt werden.

    • Die eigens bereitgestellten Produkte anhand von Beschwerden und Stichproben überprüfen.

    • Informationsbereitstellung für Marktüberwachung sobald Gefahr von einem Produkt ausgeht oder bei Kontrollen durch die Behörden.

    • Enge Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden.

    • Anbringen von Namen und Anschrift am Produkt. (2021)

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

  • Geldbußen

    Zwischen 10.000 € und 100.000 € nach §39 ProdSG.


    Bei fehlender Anschrift und Name des Hersteller droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €


    • Leichte Verstöße 3.000 € bis 10.000 €.

    • Schwere Verstöße 30.000 € bis 100.000 €

  • Strafrechtliche Folgen

    Bei wiederholtem Verstoß von Pflichten des Produktsicherheitsgesetzt droht nach §40 ProdSG eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.



  • Wettbewerbsrechtliche Folgen

    Verstoßen Hersteller und Händler gegen das ProdSG handelt es sich nach § 3a ProdSG um unlauteren Wettbewerb. Mögliche Folgen sind Abmahnungen sowie Schadensersatzzahlungen.



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